Schulordnung

Präambel

Die Oberschule Soltau möchte ein Ort sein, an dem das Lernen und Lehren im besten Sinne möglich ist und jeder seine individuellen Begabungen angstfrei entfalten kann. Grundlage dafür ist ein respektvoller und toleranter Umgang miteinander. Die Werte unserer Schulgemeinschaft kommen in unserem gemeinsamen Leitbild zum Ausdruck. Darüber hinaus sind wir uns unserer ökologischen Verantwortung bewusst und achten auf unseren ökologischen Fußabdruck. Für den Lernerfolg und das Wohlbefinden im Schulalltag achten wir auf eine ausgewogene und gesunde Ernährung.

Um diese Ziele zu erreichen und unsere Schule zu einem lebendigen Lern- und Lebensraum zu gestalten, hat sich die Oberschule Soltau durch die Zusammenarbeit von Eltern, Schülerinnen und Schülern und sowie Lehrerinnen und Lehrern die folgende Schulordnung gegeben.

1. Grundlegendes

Unterrichtszeiten                                                                         

StundeUhrzeit
1.—2.07:50—09:25
3.—4.09:45—11:20
5.—6.11:35—13:10
Aktive Pause13:10—13:55
8.—9.14:00—15:30

Abmeldung bei Krankheit

  • Wenn eine Schülerin oder Schüler aus gesundheitlichen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen kann, benachrichtigen die Eltern das Sekretariat telefonisch oder per E-Mail bis spätestens 7.30 Uhr. Spätestens drei Tage nach Genesung der Schülerin oder des Schülers entschuldigen die Erziehungsberechtigten ihr Kind schriftlich direkt bei der Klassenlehrkraft.

Anträge auf Unterrichtsbefreiung

  • Eine Befreiung vom Unterricht ist in besonderen Fällen möglich. Der Antrag auf Unterrichtsbefreiung muss mindestens einen Tag vorher schriftlich mit der Unterschrift eines Erziehungsberechtigten in der Schule eingereicht werden. Die Entschuldigung für einen Fehltag kann bei der Klassenlehrkraft beantragt werden. Ab zwei Fehltagen oder bei einem Fehltag unmittelbar vor oder nach den Ferien muss der Antrag bei der Schulleitung gestellt werden. Die Klassenlehrkraft bzw. die Schulleitung entscheidet dann über die Annahme des Antrags.

Gäste

  • Gäste müssen sich grundsätzlich vor dem Besuch der Oberschule Soltau im Sekretariat anmelden.

2. Informationsquellen und Kontaktaufnahme

  • Erste Informationsquelle ist die Website der Oberschule Soltau.
  • Die Schülerinnen und Schüler sowie die Erziehungsberechtigten informieren sich täglich selbstständig über Stundenplanänderungen. Unterrichtsräume, Hausaufgaben, Termine und weitere wichtige Informationen sind über WebUntis und Iserv abrufbar.
  • Bei Fragen und sonstigen Anliegen ist der erste Ansprechpartner die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer.

3. Verhalten in der Schule

Wir setzen uns aktiv für ein freundliches und respektvolles Miteinander ein. Dazu gehören:

  • Jeder in der Schule hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit, wir dulden weder körperliche noch verbale Gewalt.
  • Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer erscheinen pünktlich zum Unterrichtsbeginn. Nach dem ersten Gong begeben sich alle Schülerinnen und Schüler in ihre Unterrichtsräume.
  • Mit dem Eigentum der Schule und der Mitschülerinnen und Mitschüler wird sorgsam umgegangen. Für Diebstahl oder Beschädigung haftet der Verursacher.
  • Die für den Unterricht erforderlichen Lern- und Schreibmittel sind regelmäßig und vollständig mitzubringen. 
  • Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft achten eigenverantwortlich auf die Sauberkeit des Schulhofes, der Unterrichtsräume und der Schultoiletten. Sie entsorgen ihren Abfall selbstständig in die dafür vorgesehenen Behälter.
  • Im Unterricht bemüht sich jede Schülerin und jeder Schüler um aktive und produktive Mitarbeit.
  • Alle Schülerinnen und Schüler befolgen die Anweisungen der Lehrkräfte. Die Lehrkräfte sind gegenüber den Schülerinnen und Schülern weisungsbefugt. Jede Lehrkraft kann die Vorgaben der Schulordnung durch eigene Regeln für ihren Fachunterricht ergänzen. Besondere Regelungen für einzelne Fachräume gehören dazu und sind aus Sicherheitsgründen zu beachten.
  • Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft achten auf eine dem Schulbesuch angemessene und der Witterung angepasste Kleidung. Kopfbedeckungen ohne religiösen Hintergrund sind im Schulgebäude abzunehmen.
  • Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft achten auf eine ausreichende Körperhygiene.
  • Während der Unterrichtszeit verhalten sich alle Personen auf dem Schulgelände äußerst leise, um andere Klassen im Unterricht nicht zu stören.

Zusatz: Schule und elektronische Geräte

Smartphones und ähnliche elektronische Geräte gehören heute zur Grundausstattung vieler Schüler, lenken aber vom Unterrichtsgeschehen ab, behindern die persönliche Kommunikation und verschlechtern die Konzentration und Lernleistung. Außerdem werden sie häufig missbräuchlich verwendet.  Damit der Schulbetrieb ohne Störungen ablaufen kann, bleiben diese Geräte während des Unterrichts, während der Pause und auf allen Schulveranstaltungen grundsätzlich ausgeschaltet. Das gilt auf dem ganzen Schulgelände. In begründeten Ausnahmefällen können Lehrkräfte auf Anfrage die Erlaubnis erteilen, ein Smartphone zu benutzen (z. B. für Unterrichtszwecke oder im Notfall). 

Bei Zuwiderhandlung kann das Gerät eingezogen werden.

Die Schule übernimmt keinerlei Haftung oder Verantwortung bei Beschädigung oder Verlust von privaten technischen Geräten.

4. Verhalten in den Pausen

  • Die Pausen verbringen die Schülerinnen und Schüler auf den dafür vorgesehenen Pausenhöfen oder im Forum.
  • Ballspiele sind auf den dafür vorgesehenen Pausenflächen erlaubt.
  • Das Werfen von Gegenständen (u.a. Schneebälle, Steine, Tannenzapfen) und körperliche Auseinandersetzungen wie z.B. Rangeleien sind nicht erlaubt.
  • Die Schülerinnen und Schüler halten sich während des gesamten Schultages auf dem Schulgelände auf.
  • Die Wartezeit vor Unterrichtsbeginn und während der Freistunden verbringen die Schülerinnen und Schüler im Forum.

5. Dinge, die zu Hause bleiben (verbotene Substanzen)

  • Im Schulalltag sind nur legale und altersangemessene Substanzen erlaubt. Gleichzeitig sollen besondere Abfallquellen und allergieauslösende Stoffe vermieden werden. Daher sind folgende Dinge auf dem Schulgelände verboten:
  • Sämtliche Rauschmittel (Tabakwaren, Alkoholprodukte, weiche und harte Drogen)
  • Waffen und Waffenimitate
  • Energy-Drinks
  • Parfüms und Deo-Sprays

Neben diesen Bestimmungen gelten der Waffenerlass und die einzelnen Klassenregeln. Die Bestimmungen des Waffenerlasses können der entsprechenden Verordnung entnommen werden.

Gültig ab 01.12.2023.

Die Schulordnung als pdf.